Das monatliche Einzahlungslimit in deutschen Online Casinos könnte bald auf 30.000 EUR angehoben werden. Darauf deuten Hinweise in den AGB von Casinobetreibern hin. Der behördliche Gestaltungsspielraum dazu ergibt sich aus dem Text des deutschen Staatsvertrages. Dieser Gestaltungspielraum könnte auch dazu führen, dass das 1 EUR Einsatzlimit demnächst fällt
30.000€ – in diesen Casinos gibt es kein Einzahlungslimit
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Hinweis in Online Casino AGB: Einzahlungslimit soll zum Jahreswechsel fallen
Immer mehr Online Casinos gehen unter der neuen deutschen Lizenz an den Start. In den AGB einzelner diese Anbieter finden sich nun Hinweise darauf, dass das gesetzlich vorgeschriebene, anbieterübergreifende Einzahlungslimit bald deutlich erhöht werden könnte. Bislang dürfen Spieler gemäß dem Staatsvertrag maximal 1.000 EUR pro Monat einzahlen – und zwar in allen deutschen Online Casinos zusammen.
In AGB weisen Anbieter nun darauf hin, dass diese Regelung nur bis zum 31.12.2022 gelte und danach eine Erhöhung auf Antrag des Kontoinhabers möglich sei. Eine solche Erhöhung soll demnach bis zu 30.000 EUR möglich sein – nach Prüfung der Bonität des Kontoinhabers. Für Spieler bis 21 Jahre ist eine Erhöhung des Einzahlungslimits künftig demnach auf 10.000 EUR begrenzt.
Wie könnte die „Bonitätsprüfung“ aussehen?
Völlig unklar ist zum derzeitigen Zeitpunkt, wie die Bonitätsprüfung aussehen könnte. Eine Bonitätsprüfung bezieht sich eigentlich auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers. Casinos geben jedoch keine Kredite (und dürften dies schon allein aus rechtlichen Gründen nicht). Es steht zu vermuten, dass die Bonitätsprüfung stark auf den Daten von Auskunfteien basieren wird. Nur so können Casinos mit geringem administrativen Aufwand belastbare Informationen erhalten.
Casinos könnten künftig etwa bei der SCHUFA anfragen, ob zur Person sogenannte Negativmerkmale vorliegen. Zu Negativmerkmalen kommt es etwa, wenn Rechnungen dauerhaft nicht bezahlt (und die Forderungen irgendwann tituliert) werden, Kredite platzen etc. Anders gesagt: Wer sich bereits in ernsten finanziellen Schwierigkeiten findet, soll das Einzahlungslimit nicht über 1.000 EUR hinaus anheben können.
Bereits jetzt nutzen viele Glücksspielanbieter die SCHUFA – allerdings nicht für eine Bonitätsprüfung. Die SCHUFA bietet auch Identitätsprüfungen an und ermöglicht etwa, ein Girokonto einer bestimmten Person zuzuordnen.
Hintergrund: Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit im Glücksspielstaatsvertrag
Der am 1.7.2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag sieht ein anbieterübergreifendes, monatliches Einzahlungslimit von 1000 EUR vor. Geregelt ist dies in § 6c. Dieser verpflichtet Casinos, Spieler bei der Registrierung zur Einrichtung eines Einzahlungslimits aufzufordern und legt zugleich fest, dass dieses Limit nicht jenseits von 1.000 EUR gewählt werden kann.
Mit der sogenannten Limit Datei überwacht die zuständige Behörde (die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz: GGL) die Durchsetzung der Limits. Wer bei einem Casino in einem Monat zum Beispiel bereits 500 EUR eingezahlt hat und bei einem weiteren Casino erneut 600 EUR einzahlen möchte, erhält eine entsprechende Ablehnung. Die Behörde überwacht sämtliche Einzahlungen aller Spieler in deutschen Online Casinos.
Davon unabhängig sind individuelle Limits, die sich jeder Spieler auf Casinoebene einrichten kann. Diese Limits können niedriger ausfallen als das anbieterübergreifende Limit.
Die Glücksspielbehörde verfügt über Ermessensspielraum
Warum könnte es nun zu einer deutlichen Anhebung der Einzahlungslimits kommen? Direkte politische Bestrebungen dazu sind nicht zu erkennen. Allerdings räumt der Glücksspielstaatsvertrag der zuständigen Behörde einen Ermessensspielraum ein.
Die entscheidende Passage findet sich in § Abschnitt 6c des deutschen Staatsvertrags. Hier heißt es:
„In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann.“
Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags sind sehr schwammig formuliert. Mit dem entsprechenden behördlichen Gestaltungswillen ließe sich immer einer Anhebung der Limits erreichen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Behörde Voraussetzungen für höhere Limits definieren muss. Als solche Voraussetzung könnte etwa gelten, dass Spieler einen entsprechenden Antrag stellen und eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird – so, wie es in den AGB einzelner Anbieter bereits abzusehen ist.
Höheres Limit nicht nur für Slots, sondern auch für Online-Casinospiele
Bislang sind in Deutschland lizenzierte Online Casinos ausschließlich für den Betrieb von virtuellen Spielautomaten zugelassen. Auf der GGL Whitelist für Online-Casinospiele – dazu zählen zum Beispiel Roulette, Blackjack und Baccarat – finden sich keine Anbieter.
Im Glücksspielstaatsvertrag ist festgelegt, dass der behördliche Ermessensspielraum auch für Online-Casinospiele gilt. Spieler könnten großzügigere Einzahlungslimits also nicht nur für Einsätze bei Slots, sondern auch bei Bankhalterspielen nutzen.
Bis zu 30.000 EUR einzahlen bei 1 EUR Einsatzlimit?
Neben dem monatlichen Einzahlungslimit von 1000 EUR sieht die deutsche Glücksspielregulierung viele weitere Restriktionen vor. Dazu gehört etwa das 1 EUR Einsatzlimit. Gemäß § 22 Abs. 7 darf der Einsatz pro Spiel 1 EUR nicht übersteigen.
Ein Spiel bei Slots ist dabei als ein Spin definiert. Doch auch hier legt der Gesetzestext eine behördliche Gestaltungsmöglichkeit nahe. So heißt es wörtlich:
„Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann zur Erreichung der Ziele des § 1 den Höchsteinsatz je Spiel nach Satz 1 an geänderte Verhältnisse anpassen.“
Eine deutliche Anhebung des Einzahlungslimits ohne Anpassungen des Einsatzlimits erscheinen weitgehend sinnlos. Die wenigsten Spieler dürften bis zu 30.000 EUR monatlich einzahlen und anschließend 30.000 Spins tätigen.
Eine Anhebung auf einen zweistelligen Eurobereich erscheint deshalb im Sinne der „geänderten Verhältnisse“ geboten. Möglicherweise legen Casinos Einsatzlimits künftig abhängig vom Einzahlungslimit fest. Wer ein höheres Einzahlungslimit beantragt, könnte dann auch ein großzügigeres Einsatzlimit wählen.
Kritik an strenger deutscher Regulierung reißt nicht ab
Die deutsche Glücksspielregulierung wird von vielen Seiten kritisiert. Kritiker monieren, dass die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags durch zu strenge Auflagen verfehlt werden könnten. Das Problem: Der Gesetzgeber wollte das Spiel aus dem Graubereich in vollständig inländische Bahnen lenken. Die nach wie vor auf den Markt vertreten Anbieter mit internationaler Lizenz sind jedoch nicht an die deutschen Regulierungsauflagen gebunden und deshalb für Spieler attraktiver.
Eigentümliche Einsatzsteuer
Der Gesetzgeber hatte Ende Juni 2021 kurz vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrags eine Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes auf den Weg gebracht. Dabei wurde eine Einsatzsteuer in Höhe von 5,3 % für virtuelle Automatenspiele und Onlinepoker eingeführt.
Die Besteuerung von Glücksspiel an sich erregt wenig Kritik, ist dies doch auch international gängige Praxis. Die Struktur der Steuer ist jedoch sehr eigentümlich. Die meisten Länder besteuern Bruttospielerträge und somit gewissermaßen die Rohmarge eines Casinos. Diese besteht in der Differenz aus Einsätzen und Gewinnauszahlungen.
Die Besteuerung von Einsätzen führt dazu, dass Casinos Spiele mit hohen Ausschüttungsquoten nicht anbieten können. Deshalb liegen die RTP Werte (Return to Players, Ausschüttungsquote) in Deutschland niedriger als bei vielen Casinos mit Lizenz im Ausland.
Gegen die Steuer läuft deshalb eine Wettbewerbsbeschwerde bei der EU-Kommission. Die Beschwerde wurde durch die European Gaming And Betting Association (EGBA) eingereicht.
Die Steuer ist nicht Bestandteil des Glücksspielstaatsvertrags, sondern liegt in Bundeshand.
Jackpotverbot
In Deutschland sind gemäß § 22a Abs. 8 Jackpots verboten. Einsätze und Gewinne dürfen nicht angesammelt werden. Somit gibt es auch die populären progressiven Jackpots in Deutschland nicht.
Gerade diese Spiele stehen jedoch aufgrund millionenschwerer Gewinne immer wieder im medialen Rampenlicht. Wer die prominenten Titel spielen möchte, muss sich für ein Casino im Ausland entscheiden. Hier sieht das Gesetz keinerlei Gestaltungsspielraum vor.
Verlangsamtes Gameplay
Vor allem erfahrene Spieler stören sich an den Verlangsamung des Gameplays. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede Spielrunde mindestens 5 Sekunden dauern muss. Ohne diese Vorgabe laufen Spins an Automaten häufig in der Hälfte der Zeit ab.
Viele Spieler empfinden diese Vorgabe deshalb als qualitativen Einschnitt. Zusätzlich zur sogenannten 5 Sekunden Regel gibt es weitere regulatorische Eingriffe in den Spielablauf. So müssen Spieler alle 60 Minuten eine mindestens fünfminütige Pause einlegen.
Schwerfälliges Regulierungslabyrinth
Die Bundesländer haben sich auf die Errichtung einer gemeinsamen Glücksspielbehörde (GGL) mit Sitz in Halle an der Saale geeinigt. Obwohl der Glücksspielstaatsvertrag seit mittlerweile fast anderthalb Jahren in Kraft ist, betrachtet sich die Behörde noch immer nicht arbeitsfähig.
Bislang geht die GGL lediglich gegen illegale Angebote und die Werbung dafür vor – wenn auch in bislang nicht quantifizierbarem Umfang. Erst 2023 soll der Betrieb vollständig aufgenommen werden.
Dabei ist die GGL gar nicht für alles zuständig. Online-Casinospiele müssen durch die Länder konzessioniert werden. Diese aber haben sich bislang noch nicht abschließend bewegt. Kein einziges Bundesland hat bis dato eine Lizenz für Bankhalterspiele erteilt. Das Resultat: Aus Sicht der Verbraucher ist das Spieleangebot im Vergleich zu ausländischen Anbietern deutlich eingeschränkt.
Viel behördliche Überwachung
Kritisiert wird auch die weitreichende Überwachung der Spieler. Die GGL überwacht sämtliche Einzahlungen und gleicht diese mit den zulässige Einzahlungslimits ab. Doch das Monitoring jedes einzelnen Spielers geht noch deutlich weiter.
Mit der Limitdatei überprüft die Behörde, ob ein Spieler in mehreren Online Casinos gleichzeitig angemeldet ist. Das sogenannte parallele Spiel bei mehreren Anbietern soll dadurch unterbunden werden.
Selbst bei ein- und demselben Anbieter können Spieler nicht mehr als ein Spiel gleichzeitig spielen. Dies macht sich für jeden bemerkbar, der im Casino eingeloggt ist und ein zweites Browserfenster öffnen möchte. Dann erscheint der Hinweis, dass bereits ein Browserfenster geöffnet und das bestehende deshalb zu schließen sei.
Behördlicher Ermessensspielraum und Ziele des Glücksspielstaatsvertrags
Wenn die Behörden sich für eine Lockerung von Einzahlungs- und Einsatzlimits entscheiden, dürfte dies auf den unter derzeitigen Bedingungen bestehenden Wettbewerbsnachteil deutscher Anbieter zurückzuführen sein.
Die Ziele des Staatsvertrags sind in § 1 des Gesetzes festgelegt und letztlich nicht allzu präzise. Es werden fünf Ziele genannt, die untereinander gleichrangig sein sollen. Dabei handelt es sich um:
- Verhindern von Glücksspielsucht und Glücksspielsuchtbekämpfung
- Umlenken des Spielbetriebs in geordnete und überwachte Bahnen, Kampf gegen Glücksspiel auf Schwarzmärkten
- Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspiel und Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften, Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität
- Im Sportwettenbereich: Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs abwehren
Letztlich sind diese Ziele vollständig auslegungsabhängig. Eine Verschärfung der bestehenden Limits ließe sich genauso damit begründen wie eine deutliche Lockerung. Das Letzteres auf der Tagesordnung steht deutet darauf hin, dass die Behörde vor allem die Position inländische Anbieter im internationalen Wettbewerb im Blick hat. Diese Position entscheidet letztlich auch über die Höhe der Steuereinnahmen, mit denen der deutsche Fiskus rechnen darf.
Fazit
Offenbar steht eine Lockerung der deutschen Glücksspielregulierung an. Die zuständige Behörde dürfte ihren Ermessensspielraum nutzen und das monatliche Einzahlungslimit erhöhen. Im Raum stehen zulässige Einzahlungen bis 30.000 EUR monatlich. Auch dass 1 EUR Einsatzlimit könnte bald deutlich angehoben werden. Für die Lockerungen ist keine Gesetzesänderung notwendig – der Glücksspielstaatsvertrag räumt der Aufsichtsbehörde ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum ein.