Während die Abkürzung FSK für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft steht, ist in Deutschland die USK die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Spielen und als Institution des Jugendmedienschutzes anzusehen. Die FSK ist naturgemäß für die Einstufung von Filmen zuständig, während die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) den verbindlichen Rahmen für Videospiele sowie Videospiel-Trailer vorgibt. Dabei werden verschiedene Alterskennzeichen verwendet, die mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen verknüpft sind.
USK ab 18 – Spiele für Erwachsene
Spiele, die keine Jugendfreigabe erhalten, werden mit dem Etikett „USK ab 18“ versehen. Solche Spiele dürfen nicht in die Finger von Kindern und Jugendlichen gelangen. Aus diesem Grunde dürfen Versandhändler, die keine geeignete Altersverifikation durchführen, derartige Produkte nicht anbieten. Keine Jugendfreigabe erhalten Spiele, die nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren. Zu den betroffenen Genres gehören First-Person-Shooter, Open-World-Games, Rollenspiele und Action-Adventures.
Minderjährige sollen mit der Einstufung vor antisozialen Weltanschauungen und drastischen Gewaltdarstellungen geschützt werden. Das Kriterium der Unsittlichkeit ist bei der Prüfung von erheblicher Bedeutung, da es eine Abgrenzung zu der „USK ab 16“-Freigabe schafft. Überwiegende Mord- und Metzelszenen führen regelmäßig zu einer Verwehrung der Jugendfreigabe.
Weitere Spiele für Erwachsene sind in Online Casinos anzutreffen. Dort ist die Altersfreigabe allerdings nicht auf gewaltverherrlichende Szenen zurückzuführen, sondern auf die Glücksspielkomponente. Insbesondere Spielautomaten erfreuen sich im Bereich der Casino-Unterhaltung einer großen Beliebtheit. Im Internet steht mittlerweile eine große Auswahl von verschiedenen Spielautomaten zur Verfügung, die als die kurzweiligste Form des Glücksspiels gelten.
USK ab 16 – eingeschränkt für Jugendliche geeignet
Gewalthandlungen können zwar auch bei Spielen mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren vorhanden sein, doch sind die gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie Kämpfe durch eine Story oder Handlung gerahmt. Nach Auffassung des Gesetzgebers verfügen 16- bis 17-Jährige bereits über systematische und vielfältige mediale Erfahrungen, die einen gewissen Grad von Gewaltdarstellung zulassen.
Wichtig bei Spielen dieser Kategorie ist, dass die Handlungen als Spiel erkennbar bleiben. Sobald die Grenze zwischen Fiktion und Realität zu verschmelzen droht, wird tendenziell eine Altersfreigabe ab 18 Jahren ausgesprochen.
USK ab 12 – setzt eine Medienerfahrung voraus
Die Spiele mit einer Freigabe ab 12 Jahren dürfen grundsätzlich kampfbetont sein. Unter anderem Arcade-, Strategie- und Rollenspiele sind regelmäßig in dieser Kategorie anzutreffen. Auch klassische Adventures werden oftmals mit dem „USK ab 12“-Etikett versehen. Die Spielszenarien werden häufig von einer märchenhaft-mystischen, futuristischen, comicartigen oder historischen Handlung gerahmt.
Viele Spiele mit diesem Kennzeichen setzen auf Technikfaszination in vergangenen bis zukünftigen Gesellschaften, zeigen fantastische Kreaturen als Widersacher oder versetzen den Spieler in die Rolle eines Helden. Düstere Bedrohungs- und Konfliktsituationen dürfen zwar gelegentlich auftreten, aber nicht den Spielinhalt dominieren. Realistische Gewalttaten dürfen dann thematisiert werden, wenn kaum Details gezeigt werden.
USK ab 6 – für temporeichere Spiele
Kinder von 6 bis 11 Jahren können Medieninhalte im Regelfall differenziert und distanziert einschätzen. Daher sind Kinder dieses Alters meistens in der Lage, die Realität von der Spielwelt zu unterscheiden. Im Gegensatz zu Spielen ohne Altersbeschränkung sind die Spielaufgaben temporeicher. Zudem wird eine bessere Hand-Auge-Koordination vorausgesetzt.
Zwischen Spielfiguren darf eine Gegnerschaft bestehen, doch dürfen die Konflikte nicht mit der Alltagswirklichkeit verwechselt werden können. Die Grafik sollte möglichst kindgerecht ausgestaltet sein.
USK ab 0 – Spiele ohne Altersbeschränkung
Spiele ohne Altersbeschränkung richten sich gleichermaßen an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sobald aus Sicht des Jugendschutzes keinerlei Beeinträchtigungen für Kinder zu erwarten sind, wird die „USK ab 0“-Freigabe erklärt. Unter anderem Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Denkspiele und Sportspiele sind in dieser Kategorie häufig anzutreffen.
Spielwelten mit einem freundlichen und farbenfrohen Eindruck sorgen regelmäßig für eine allgemeine Freigabe ohne Altersbeschränkung. Ein ruhiger Spielaufbau und kindgerechte Aufgaben zeichnen Spiele dieser Kategorie aus.